Fiskaltaxameter

Was ist das Fiskaltaxameter?

Zuerst einmal die verwirrende Antwort, ein Fiskaltaxameter gibt es nicht. Der Begriff hat sich landläufig eingeprägt, stimmt aber nicht wirklich.

Richtig ist, durch angeschlossene Zusatzeinrichtungen wird das Taxameter zu einer „Fiskallösung“. Auch das stimmt zwar nur bedingt, trifft es aber im Kern.

Die Fiskal Lösung ermöglicht aber nicht nur dem prüfenden Finanzbeamten einen besseren Einblick, auch so mancher Taxiunternehmer hat sich gewundert, was man durch diese Systeme sehen kann.

Mit seinem Schreiben vom 26.11.2010 hat das Bundesministerium für Finanzen festgelegt, dass alle mit einem Taxameter/Wegstreckenzähler erzielten Bareinnahmen elektronisch erfasst, gespeichert und dem Prüfer in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden müssen.+

Welche Formen der Speicherung gibt es.

Da Taxameter und Wegstreckenzähler allein keine, oder nur bedingt Daten speichern und aufbewahren können, wird dies durch angeschlossene Zusatzgeräte realisiert. Mit seinem Schreiben vom Januar 2016 hat das Finanzministerium zwei Möglichkeiten dieser Speicherung zugelassen.

Offline – Mittels Datenspeicher – hier werden die Daten aus dem Taxameter händisch ausgelesen und extern gespeichert.

Dies wird zum Beispiel mit HALE Cey Online realisiert.

Online – Mittels Übertragungsbox werden die Daten an einen Datendienstleister gesandt.

In allen Fällen hat nur der Unternehmer zugriff auf diese Daten und je nach Anbieter/Datendienstleister können zusätzliche Anwendungen, z.B. Kassenbuch, Lohnrechnung, Fahrer- und Fahrzeugverwaltung, sowie verschiedene Auswertungen über diese Datencenter realisiert werden.

Hier findet das INSIKA System Anwendung. HALE Operations oder HALE INSIKA Operations.

Mit zahlreich eingebauten Fiskal Systemen dürfen wir uns zu Recht INSIKA System Spezialist nennen. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

Nur wenn Sie Daten sicher speichern schützen Sie sich vor unangenehmen Überraschungen im Prüfungsfall und bei der Neuerteilung Ihrer Genehmigung.

 

 

 

Was ist das Fiskaltaxameter?

Zuerst einmal die verwirrende Antwort, ein Fiskaltaxameter gibt es nicht. Der Begriff hat sich landläufig eingeprägt, stimmt aber nicht.

Richtig ist, durch angeschlossene Zusatzeinrichtungen wird das Taxameter zu einer „Fiskallösung“. Auch das stimmt zwar nur bedingt, trifft es aber im Kern.

Mit seinem Schreiben vom 26.11.2010 hat das Bundesministerium für Finanzen festgelegt, dass alle mit einem Taxameter/Wegstreckenzähler erzielten Bareinnahmen elektronisch erfasst, gespeichert und dem Prüfer in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden müssen.+

Welche Formen der Speicherung gibt es.

Da Taxameter und Wegstreckenzähler allein keine, oder nur bedingt Daten speichern und aufbewahren können, wird dies durch angeschlossene Zusatzgeräte realisiert. Mit seinem Schreiben vom Januar 2016 hat das Finanzministerium zwei Möglichkeiten dieser Speicherung zugelassen.

Offline – Mittels Datenspeicher – hier werden die Daten aus dem Taxameter händisch ausgelesen und extern gespeichert.

Online – Mittels Übertragungsbox werden die Daten an einen Datendienstleister gesandt.

In allen Fällen hat nur der Unternehmer zugriff auf diese Daten und je nach Anbieter/Datendienstleister können zusätzliche Anwendungen, z.B. Kassenbuch, Lohnrechnung, Fahrer- und Fahrzeugverwaltung, sowie verschiedene Auswertungen über diese Datencenter realisiert werden.